Der Berittführer ist in der Lage, eine Reitergruppe im Straßenverkehr und im Gelände unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Belange des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallsicherheit zu führen.
Voraussetzungen zum Erwerb des Berittführers sind Volljährigkeit, ein Ersthelferlehrgang der nicht länger als 2 Jahre zurück liegt, der Reiterpass, das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate, und die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein.
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